Rechtsgebiete

Urheberrecht

Die Kanzlei berät unter anderem in Fragen des Urheberrechts.

Wer braucht urheberrechtlichen Schutz?

Internetanwender für die Nutzung von Software, Bildern, Texten, Dateien - Verlage, Museen, und Medien aller Art, also Zeitung, Radio, Fernsehen, wie auch Galerien oder Werbeagenturen.

Im Allgemeinen können Werke der Literatur, Wissenschaft, und Kunst geschützt sein, wie zum Beispiel Gemälde, Skulpturen, Romane, Gedichte, Theaterstücke, Musikkompositionen, Fotografien, Filme, Musikaufnahmen, Tonaufnahmen, Computerprogramme.

Wie entsteht der Schutz?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht automatisch für ein Werk, wenn die Leistung kreativ genug ist, das heißt, wenn darin die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommt. Dies wird rechtlich sehr unterschiedlich beurteilt. So kann ein Werbeslogan schutzfähig sein, andererseits ein architektonisches Werk als nicht geschützte schöpferische Leistung eingestuft werden.

Wann verletzt man das Urheberrecht eines anderen?

Wenn man unerlaubt dessen Werk kopiert und nutzt, kann ein Abmahnungsgrund bereits vorliegen. Wir beraten Sie auch gerne zu der Frage, inwieweit ein Kopieren von Musik, Bildern, Texten etc. erlaubt ist.

[Für weitere Informationen: df@anwaelte-fischer-zoetsch.de]