Rechtsgebiete

Sozialrecht

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Sozialrecht ist die Beratung und Vertretung bei Problemen mit den Agenturen für Arbeit bzw. den Sozialämtern. Ich unterstütze Sie, wenn Sie gegen einen Bescheid der Agentur für Arbeit vorgehen möchten.

Wenn Sie einen Bescheid von der Agentur erhalten, muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, der im weiteren Verlauf auch begründet werden sollte. Da die Entscheidung über einen Widerspruch oftmals sehr lange Zeit in Anspruch nimmt, muss sehr häufig in eiligen Fällen ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Sozialgericht Berlin gestellt werden.

Wird ein Widerspruch als unbegründet abgelehnt, muss gegen den Widerspruchsbescheid binnen eines Monats Klage zum Sozialgericht erhoben werden. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht ist in der Regel gerichtskostenfrei.

Neben meiner Tätigkeit für Sie im Rahmen des SGB II und SGB XII unterstütze ich Sie auch in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Recht der sozialen Entschädigung (Schwerbehindertenrecht, Opferentschädigungsrecht) und Recht der sozialen Förderung (Wohn-, Kinder- und Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung).

[Für weitere Informationen: bz@anwaelte-fischer-zoetsch.de]