Rechtsgebiete

Markenrecht

Warum Markenschutz?

Unter dem rechtlichen Schutzmantel einer Marke kann einerseits eine Abmahnung von Konkurrenten mit gleichen oder ähnlichen Namen vermieden oder erfolgreich abgewehrt werden.

Andererseits kann man mit Hilfe des Markenschutzes gegen Wettbewerber vorgehen, die ähnliche Kennzeichen für sich verwenden.

Als Marke kann nicht nur ein Wort oder ein Logo rechtlich geschützt werden, sondern auch die Form einer Ware oder die Verpackung einer Ware, und sogar Farben und Gerüche.

Einige BEISPIELE für Marken finden Sie hier:

  • Wortmarke
  • Bildmarke
  • Bild-/Wortmarke
  • 3D-Marke
  • Hörmarke
  • Farbmarke
  • Tastmarke
  • Geruchsmarke

Die behördlichen Gebühren einer Markenanmeldung betragen etwa 300,00 EUR.

[Für weitere Informationen: df@anwaelte-fischer-zoetsch.de]