Die Vergütung richtet sich entweder nach einer individuellen Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die Gebühren in der Regel nach dem Wert der Angelegenheit festlegt.
Es besteht auch die Möglichkeit, zunächst im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die rechtliche Lage sowie die Vorgehensweisen und Kostenrisiken zu erhalten. Eine solche Erstberatung von durchschnittlichem Aufwand wird Ihnen in meiner Kanzlei zu einem Pauschalpreis in Höhe von 80,- EUR (einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) angeboten.
[Für weitere Informationen: df@anwaelte-fischer-zoetsch.de]




