Rechtsgebiete

Kaufrecht

Welche Rechte hat man als Käufer und Verkäufer?

Nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechte und auch die Pflichten, die mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verknüpft sind. Beispielsweise darf ein Verkäufer gegenüber einem Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) nicht sämtliche Rechte wegen Mängeln vertraglich ausschließen.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte rund um den Kaufvertrag an, auszugsweise zu folgenden Themen:

  • Garantie
  • Gewährleistung
  • Mängel
  • Umtausch
  • Schadensersatz

Bei Bedarf setzen wir unsere Expertise in außergerichtlichen Angelegenheiten ein- wie etwa bei dem Hinwirken auf einen Vergleich -, aber natürlich und auch vor Gericht, wobei wir Sie deutschlandweit vertreten.

[Für weitere Informationen: df@anwaelte-fischer-zoetsch.de]