Rechtsgebiete

Familienrecht

Das Familienrecht regelt alle rechtlichen Belange, die sich aus Verwandtschaft, Familie, Ehe oder Lebenspartnerschaft ergeben. Wir raten, sich gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig und umfassend anwaltlich beraten zu lassen, da die Konsequenzen häufig weitreichend und für den Laien nicht vollständig überschaubar sind.

Wir bieten Ihnen im Familienrecht Beratung und Vertretung u.a. in folgenden Angelegenheiten an:

  • Eingehung einer Ehe, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    oder einer Lebenspartnerschaft
  • Überprüfung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Trennung oder Scheidung, insbesondere bei Fragen zu Ehewohnung,
    Hausrat, Vermögensausgleich und Rentenausgleich
  • Berechnung, Einforderung und Einklagen von Trennungs-,
    Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Einklagen des Sorgerechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder des Umgangsrechts für Ihr Kind, ggf. mit erforderlichen Eilanträgen bei Gericht
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz im Falle häuslicher Gewalt, Stalking, Misshandlung oder Missbrauch

Bei einer Scheidung ist zu beachten, dass im Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht. Dies bedeutet, dass zumindest einer der Eheleute anwaltlich vertreten sein muss. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen wird daher für eine Ehescheidung immer Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

[Für weitere Informationen: bz@anwaelte-fischer-zoetsch.de]